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Menschenrechte |

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Das Fastenopfer richtet sich in seiner gesamten Arbeit am menschenrechtlichen Bezugsrahmen aus. In der katholischen Soziallehre sind die Menschenrechte ebenfalls zentraler Bestandteil. Sie geht von der Würde eines jeden Menschen aus, die durch die Menschenrechte geschützt wird.
Basierend auf einem Human Rights Based Approach (HRBA), hat das Fastenopfer für seine Programm- und Projektarbeit menschenrechtliche Mindestanforderungen definiert. Diese ergänzen und systematisieren die bestehenden Kriterien und Richtgrössen der Entwicklungsarbeit.
Mit seinem Konsultativstatus beim ECOSOC hat das Fastenopfer Zugang zum Menschrechtsrat in Genf. Dies ermöglicht es dem Fastenopfer, Partnerorganisationen aus dem Süden zu helfen, ihre Anliegen vor dem Menschenrechtsrat vorzubringen und wichtige Vernetzungs- und Lobbyarbeit zu betreiben.
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